07.11.2025

Kauf aus der Unternehmensinsolvenz

Krisenzeiten bieten auch Chancen

iStock, seb_ra

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland steigt weiterhin deutlich an. Das bietet Investoren mit Sanierungserfahrung immer auch gute Kaufgelegenheiten.

Insovenzen 2025

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts erhöhte sich die Anzahl der beantragten Regelinsolvenzen im September 2025 um 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Für Juli 2025 liegen endgültige Zahlen vor: Es wurden 2.197 Unternehmensinsolvenzen registriert, was einer Steigerung um 13,4 Prozent gegenüber Juli 2024 entspricht. Fachverbände und Experten erwarten bis Jahresende einen weiteren Anstieg auf mehr als 22.000 Firmenpleiten insgesamt, womit ein neuer Höchststand erreicht würde.

Chancen und Risiken 

Obwohl die aktuelle Wirtschaftslage den Verkauf von Unternehmen erschwert, ergeben sich für Investoren, Sanierer und strategische Käufer attraktive Opportunitäten. Historisch gelten Krisenzeiten als besonders günstige Kaufphasen: Wettbewerber können preisgünstig dem eigenen Portfolio einverleibt werden. Insolvente Firmen lassen sich zu niedrigen Eingangswerten restrukturieren und gewinnbringend weiterveräußern. Doch der Kauf und die Sanierung von insolventen Unternehmen sind komplexe Vorhaben, die einer professionellen Herangehensweise bedürfen.

Voraussetzungen für den Erwerb

  • Der Erwerb insolventer Unternehmen eignet sich primär für versierte Kenner mit spezifischer Branchenexpertise. Entscheidend ist die Fähigkeit, das Geschäftsmodell realistisch zu bewerten und die Ursachen der Insolvenz (z. B. Managementfehler, externe Schocks oder geopolitische Ereignisse) klar abzugrenzen.
  • Ein tragfähiges operatives Fundament (Produkte, Kunden, Vermögenswerte) muss vorhanden sein.
  • Gläubiger sollten grundsätzlich kompromissbereit sein, insbesondere hinsichtlich des teilweisen oder vollständigen Forderungsverzichts.
  • Die Kenntnis der insolvenzrechtlichen Spezifika ist zwingend: Insbesondere juristische Beratungsleistungen sind essenziell, um Haftungsrisiken, steuerliche Aspekte und prozessuale Fallstricke zu adressieren.
  • Der Erwerb sollte idealerweise erst nach dem Berichtstermin im Insolvenzverfahren erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt ein belastbarer Überblick über die Vermögens-, Gläubiger- und Risikostruktur besteht.

Sanierung

  • Rechtsform: Zu klären ist die Übernahmeform – Asset Deal oder Share Deal. Der Asset Deal ist in der Praxis häufig die präferierte Variante, da er eine Übertragung der betriebsnotwendigen Vermögenswerte auf eine vom Käufer gegründete Auffanggesellschaft ermöglicht und Altlasten weitgehend eliminiert.
  • Stakeholder-Management: Im Zentrum stehen Verhandlungen mit Banken, Schlüsselkunden, Lieferanten und Arbeitnehmervertretern. Alle Gruppen müssen zu Zugeständnissen bereit sein, um eine nachhaltige Sanierung zu ermöglichen. 
  • Verträge: Im Insolvenzverfahren unterliegen alle bestehenden Verträge einer außerordentlichen Kündigungs- und Neuverhandlungsmöglichkeit (Miet-, Leasing-, Lieferverträge etc.). Ziel ist es, alle vertraglichen Bindungen auf ihre strategische Bedeutung und Volumen zu prüfen und auf eine belastbare Grundlage zu stellen.
  • Operative Effizienz: Die Restrukturierungsphase verlangt eine konsequente Fokussierung auf das Kerngeschäft: Nicht relevante Vermögenswerte werden veräußert, unwirtschaftliche oder überflüssige Aktivitäten eingestellt. Prozessoptimierung und die Aktivierung der Veränderungsbereitschaft der Mitarbeiter sind zentrale Erfolgsgaranten. 
  • Strategische Neuausrichtung: Nach der erfolgreichen operativen Stabilisierungsphase gilt es, das Unternehmen strategisch neu zu positionieren: Geschäftsmodell, Produkte, Dienstleistungen und Zielgruppen müssen kritisch analysiert und gegebenenfalls angepasst werden, um langfristig nachhaltiges Wachstum sicherzustellen.

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